7. Recht und Finanzierung |
Die Rechte von Menschen mit Autismus und die Grundlagen der Finanzierung
sind in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
Das SGB IX trat am 01.07.2001 in Kraft. Es enthält allgemeine Regelungen für die
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde am 01.05.2002 wirksam. Es
beinhaltet eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen
Bereich/im öffentlichen Recht („Barrierefreiheit“).
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trat am 18.08.2006 in Kraft. Es regelt
unter anderem die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des Zivilrechts.
Weitere spezielle Ansprüche sind in einer Vielzahl von Gesetzen zu finden. Am
Wichtigsten ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die im SGB XII
bzw. für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im SGB VIII geregelt ist. Von
der Eingliederungshilfe werden die Kosten für Autismustherapien und andere Maßnahmen
der sozialen Eingliederung finanziert.
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