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UN-Behindertenrechtskonvention

Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Deutschland endgültig am 26.03.2009 in Kraft getreten. Für Politik, Verwaltung und für die Gerichte sind die Vorgaben ab diesem Zeitpunkt verbindliches Recht.

Eine Synopse des englischen Textes mit der Übersetzung ins Deutsche und ins Französische ist auf der Homepage der Behindertenbeauftragten herunterzuladen unter

http://www.behindertenbeauftragte.de/cln_100/nn_1082548/SharedDocs/Downloads/DE/Konventionstext__Qu,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Konventionstext_Qu.pdf

Das Netzwerk Artikel 3 e.V. hat eine korrekte Übersetzung der Behindertenrechtskonvention in Form einer Schattenübersetzung vorgelegt,

herunterzuladen als RTF-Dokument unter http://www.netzwerk-artikel-3.de/

Vortrag vom 01.11.2009 zum Thema "UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechte von Menschen mit Autismus"



Info

Hier finden Sie weitere Informationen

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

NETZWERK ARTIKEL 3

 

 


 
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